Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgem. Geschäftsbedingungen (folgend „AGB“), gelten für Hotelaufnahmeverträge (folgend „Vertrag“), sowie für alle weiteren durch den Auftraggeber bestellte Leistungen und Lieferungen, des gebuchten Hotels Hotel Lobmeyer (nachfolgend „Hotel“) genannt.
1.2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder seines Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom gebuchten Hotel der ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Vertragsschluss
2.1. Auf die Buchungsanfrage eines Aufraggebers oder dessen Bestellers hin kommt mit entsprechender Buchungs- oder Reservierungsbestätigung des jeweiligen Hotels ein
Vertrag zustande.
2.2. Vertragspartner sind der Auftraggeber und das Hotel. Nimmt ein dritter die Buchung im Auftrag vor, haftet er dem Hotel gegenüber als „Besteller“ ebenso wie der Auftraggeber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Unabhängig davon ist jeder Besteller verpflichtet, alle relevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Gast weiterzuleiten.
3. Leistungen, Preise, Zahlung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen den geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4. Rechnungen des jeweiligen Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel dem privaten Rechnungsempfänger gegenüber berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, sowie gewerblichen Gästen oder Bestellern gegenüber Verzugszinsen in Höhe 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahnpauschale erheben.
3.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen mittels einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
3.6. Der Auftraggeber / Besteller / Gast erklärt sich damit einverstanden, dass die von Ihm zur Absicherung der Buchung übermittelten Daten einer Kreditkarte zur Zahlung des Anspruches von der Gesellschaft dem Gast gegenüber genutzt wird, auch wenn der Gast nicht der Inhaber der Karte ist und die Karte nicht physisch vorliegt.
4. Stornierung
Das Hotel räumt dem Gast ein Rücktrittsrecht auf den Beherbergungsvertrag ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
4.1. Kulanter Weise räumt das Hotel dem Gast auf die „Standard Rate“ außerhalb der Hotel-Sonderzeiten einen „kostenfreien Rücktritt“ bis 18:00 Uhr am Tag vor der Anreise ein. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine besondere Frist für den rechtzeitigen Rücktritt eingeräumt, hat das Hotel
keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Rücktritt innerhalb dieser Frist erfolgt. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bis 18:00 Uhr am Vortag beim Hotel.
4.2. Dafür macht das Hotel nach Ablauf der Frist unter (Punkt 4.1) den Erfüllungsanspruch in 90%iger Höhe der Gesamtleitung geltend, 10% der Gesamtleitung werden als ersparte Aufwendungen abgezogen.
5. No-Show
5.1. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen freiwillig nicht in Anspruch nimmt, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen. Besondere Fristen für eine rechtzeitige Mitteilung über das Nichterscheinen
können schriftlich individuell vereinbart werden.
5.2. Hat der Gast im Vertrag die Sonderbedingung “nicht kostenfrei stornierbar“ enthalten, ist die Buchung der Zimmer generell nicht mehr stornierbar und der Betrag entsprechend der Reservierungsdauer in jedem Fall zu 100% fällig.
6. Rücktritt des Hotels
6.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund, wie etwa höhere Gewalt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
6.4. Auch behält sich das Hotel das Rücktrittsrecht nach Abschnitt 6.2 vor, sofern der Gast eine spätere Anreise nicht schriftlich oder telefonisch angekündigt hat und die Buchung nicht durch eine Kreditkarte abgesichert wurde.
6.5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
7. Anreise
7.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
7.2. Gebuchte Zimmer zur Standardrate sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr (Hotel Ortszeit) des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Gebuchte Zimmer zum „nicht kostenfrei stornierbar“ Preis bleiben auch nach 18:00 Uhr bereitgestellt, nicht länger aber als die vorher festgelegten Rezeptionszeiten (23:00Uhr Rezeptionsschluss).
7.3 Die Rezeptionszeiten sind bindend für die Anreise und vom Gast einzuhalten. Eine Anreise nach Rezeptionsschluss (23:00Uhr) ist ausgeschlossen, es sei denn es wurde vorher schriftlich mit dem Hotel vereinbart.
8. Aufenthalt
8.1. Das Verhalten der Gäste wird durch das Regelwerk „Hausordnung“ definiert, dass fester Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.
8.2. Der Zutritt von Dritten oder die Überlassung von Räumen des Hotels an Dritte durch Gäste ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch das Hotel zulässig.
9. Abreise
9.1. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt und unbeschädigt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 12:00 Uhr 50% und ab 12:00 Uhr den vollen Tageszimmerpreis in Rechnung stellen.
9.2. Gibt der Gast den Hotelschlüssel am Tag der Abreise nicht ab, wertet das Hotel das als Verlängerung des Beherbergungsvertrages und berechnet das Zimmer zur „Standard-Rate“ in voller Höhe bis zum Eintreffen des Schlüssels an der Rezeption, wie unter (Punkt 3).
10. Haftung durch den Gast
Für Schäden am Hotel oder dessen Einrichtung, bzw. Verlust von Inventar oder Schlüssel und TV- Fernbedienung, die durch den Gast oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet der Gast gleichermaßen wie der Kunde (Besteller) in vollem Umfang. Das Hotel behält sich vor, bei
wem es den Schaden zur Rechnung bringt und ist berechtigt, den vom Gast verursachten Schaden wie unter „Punkt 3.6“ erklärt, sofort zu berechnen. Schäden und fehlendes Inventar das erst nach Abreise des Gastes festgestellt wird, werten wir als mutwillige Sachbeschädigung und Diebstahl
und verfahren entsprechend.
11. Haftung des Hotels, Verjährung
11.1. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
11.2. Das Hotel haftet nur bei grob fahrlässigem Verhalten vom Erfüllungsgehilfen für verursachte Schäden. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
11.3. Für vom Gast eingebrachte Sachen, Wertgegenstände oder auch in Bereichen untergestellte Fahrräder oder Motorräder übernimmt das Hotel grundsätzlich keine Haftung.
12. Veranstaltungen und Werbung
12.1. Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unaufgefordert darüber aufzuklären, sollte der Charakter einer Veranstaltung - sei es aus politischer, religiöser oder sonstiger Sicht - öffentliches Interesse hervorrufen, das den Ruf und die Sicherheit des Hauses gefährden könnte. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine Einwilligung des Hotels - hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen, sofern die Annahme besteht, dass die Belange des Hotels beeinträchtigt werden.
12.2. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen, bedürfen grundsätzlich der Einwilligung des Hotels.
12.3. Das Hotel kann darüber hinaus im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Naturkatastrophen etc.) oder aus sonstigen - vom Hotel nicht zu vertretenden Umständen - vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Kunde ein Anspruch (z. B. Schadensersatz) zusteht.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
13.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
13.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
13.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.